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4.

Wer übernimmt die Kosten

Diese Schnelltests sind für Bürger der Bundesrepublik Deutschland
1 x pro Woche kostenlos nach § 4a TestV.


Mit Berechtigungsschein 2 x pro Woche kostenlos.


Bei mehrmaliger Testung pro Woche muss der Test selbst bezahlt werden.

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