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4.
Wer übernimmt die Kosten
Diese Schnelltests sind für Bürger der Bundesrepublik Deutschland
1 x pro Woche kostenlos nach § 4a TestV.
Mit Berechtigungsschein 2 x pro Woche kostenlos.
Bei mehrmaliger Testung pro Woche muss der Test selbst bezahlt werden.
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